Neue Vergütungssätze für podologische Leistungen ab dem 01.07.2025 – Ein Schritt zur Anerkennung der podologischen Arbeit
Ab dem 01.07.2025 treten neue bundeseinheitliche Vergütungssätze für podologische Leistungen in Kraft. Diese wurden vom GKV-Spitzenverband gemeinsam mit den maßgeblichen Berufsverbänden verabschiedet (Quelle: GKV-Spitzenverband, Mitteilung vom 17.06.2025).
Was ändert sich konkret?
Die Änderungen betreffen nahezu alle abrechenbaren Leistungen gemäß Anlage 2 des Rahmenvertrags nach § 125 SGB V.
Hier ein Überblick über die wichtigsten neuen Sätze:
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Podologische Komplexbehandlung klein (Position 78010):
Bisher: 34,18 €
Neu: 35,16 € -
Podologische Komplexbehandlung groß (Position 78020):
Bisher: 49,12 €
Neu: 50,55 € -
Hausbesuche:
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Einzelhausbesuch (Position 79933): von 21,95 € auf 23,61 €
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Besuch in sozialen Einrichtungen (Position 79934): von 12,54 € auf 13,60 €
Quelle: Anlage 2 zum Rahmenvertrag Podologie, GKV-Spitzenverband, Stand 01.07.2025
Was bedeutet das für PodologInnen?
Die neuen Vergütungssätze stellen eine moderate Anhebung dar, die insbesondere zeit- und materialintensive Leistungen besser abbildet. Sie sollen der Qualität und dem Aufwand podologischer Arbeit stärker Rechnung tragen.
Hinweis: Die Vergütungssätze gelten für gesetzlich Krankenversicherte mit ärztlicher Verordnung. Bei Fragen zur Abrechnung wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Krankenkasse oder an die Berufsverbände.
Was sollten Praxen jetzt beachten?
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Abrechnungsumstellung: Stellen Sie sicher, dass Ihre Praxissoftware ab dem 01.07.2025 die neuen Sätze berücksichtigt.
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Zuzahlungen: Die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen für PatientInnen steigen anteilig mit. Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Abrechnungsstelle, dem GKV-Spitzenverband oder Ihrer zuständigen Krankenkasse.
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Verordnungen: Laufende Verordnungen können mit der neuen Vergütungsordnung fortlaufend weitergeführt werden.
Weitere Informationen
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GKV-Spitzenverband: www.gkv-spitzenverband.de
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Rahmenvertrag gemäß § 125 SGB V: Verfügbar über die Krankenkassen oder die Webseiten der Berufsverbände
Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und stellt keine rechtliche oder medizinische Beratung dar. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Krankenkassen, Abrechnungsstellen oder Berufsverbände.
SÜDA – Gemeinsam für eine starke Podologie!