Mann mit Computer am Schreibtisch

Ab dem 01.07.2025 treten neue bundeseinheitliche Vergütungssätze für podologische Leistungen in Kraft. Diese wurden vom GKV-Spitzenverband gemeinsam mit den maßgeblichen Berufsverbänden verabschiedet (Quelle: GKV-Spitzenverband, Mitteilung vom 17.06.2025).

Was ändert sich konkret?

Die Änderungen betreffen nahezu alle abrechenbaren Leistungen gemäß Anlage 2 des Rahmenvertrags nach § 125 SGB V.

 

Hier ein Überblick über die wichtigsten neuen Sätze:

  • Podologische Komplexbehandlung klein (Position 78010):
    Bisher: 34,18 €
    Neu: 35,16 €

  • Podologische Komplexbehandlung groß (Position 78020):
    Bisher: 49,12 €
    Neu: 50,55 €

  • Hausbesuche:

    • Einzelhausbesuch (Position 79933): von 21,95 € auf 23,61 €

    • Besuch in sozialen Einrichtungen (Position 79934): von 12,54 € auf 13,60 €

Quelle: Anlage 2 zum Rahmenvertrag Podologie, GKV-Spitzenverband, Stand 01.07.2025

 

Was bedeutet das für PodologInnen?

Die neuen Vergütungssätze stellen eine moderate Anhebung dar, die insbesondere zeit- und materialintensive Leistungen besser abbildet. Sie sollen der Qualität und dem Aufwand podologischer Arbeit stärker Rechnung tragen.

Hinweis: Die Vergütungssätze gelten für gesetzlich Krankenversicherte mit ärztlicher Verordnung. Bei Fragen zur Abrechnung wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Krankenkasse oder an die Berufsverbände.

Was sollten Praxen jetzt beachten?

  • Abrechnungsumstellung: Stellen Sie sicher, dass Ihre Praxissoftware ab dem 01.07.2025 die neuen Sätze berücksichtigt.

Weitere Informationen

  • GKV-Spitzenverband: www.gkv-spitzenverband.de

  • Rahmenvertrag gemäß § 125 SGB V: Verfügbar über die Krankenkassen oder die Webseiten der Berufsverbände

 

Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und stellt keine rechtliche oder medizinische Beratung dar. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Krankenkassen, Abrechnungsstellen oder Berufsverbände.

 

SÜDA – Gemeinsam für eine starke Podologie!