Lockdown-Update: Wann und wo öffnet Fußpflege & Co?
Corona bremst das private und berufliche Leben seit gut einem Jahr aus. Die gesamte Fußpflegebranche wünscht sich sehnlichst die Öffnung der Institute, um mit schon existierenden Hygienekonzepten körpernahe Dienstleistungen auch in Zeiten von Covid-19 durchzuführen. Zum Wohle der Kunden und für die eigene Existenz.
Am 03. März 2021 kam es wieder zu einem weiteren Corona-Gipfel von Bund und Ländern, indem neue Regelungen und weitere Lockerungen diskutiert wurden. Ein Fazit des Gipfels ist es, dass der bestehende Lockdown erstmal weiter bis zum 28. März 2021 läuft, da die zunächst sinkenden Corona-Fallzahlen in Deutschland wieder leicht ansteigen. Zudem wurde die Entscheidung vom Februar körpernahe Dienstleistungen wie Fußpflege oder Kosmetikbehandlungen erst ab einem Inzidenzwert von 35 (der in den wenigsten Regionen bisher erreicht werden konnte) zu öffnen, gekippt.
Ab heute, den 08.03.2021, werden bundesweit auch für körpernahe Dienstleistungen Öffnungsschritte eingeleitet. Für die Fußpflegebranche bedeutet dies überraschend ab 08. März eine inzidenz-unabhängige Öffnung mit Nachweis eines tagesaktuellen Corona-Tests. Sollte die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 sein, wird eine "Notbremse" gezogen und es gilt dann wieder der derzeitige harte Lockdown.
Alle Öffnungen und kosmetische Behandlungen müssen natürlich entsprechend eines strengen Hygienekonzepte und Arbeitsschutzmaßnahmen durchgeführt werden.
In der nachfolgenden Übersicht halten wir Sie darüber informiert, wo welche Institute wann die Türen wieder öffnen dürfen:
Inzidenzwert: 115,2 [Stand 26.03.2021]
Körpernahe Dienstleistungen dürfen wieder durchgeführt werden. Ein tagesaktueller Test der KundInnen ist notwendig, wenn bei der Behandlung die medizinische Maske abgelegt wird. Zudem sollte es ein Testkonzept für regelmäßige Tests der Mitarbeiter geben.
Liegt der Inzidenzwert drei Tage hintereinander im jeweiligen Landkreis über 100, müssen Fußpflegeinstitute wieder schließen.
Inzidenzwert: 122,1 [Stand 26.03.2021]
Körpernahe Dienstleistungen dürfen inzidenzunabhängig durchgeführt werden. Es besteht keine Testpflicht.
Inzidenzwert: 117,8 [Stand 26.03.2021]
Körpernahe Dienstleistungen dürfen mit tagesaktuellem Test der KundInnen durchgeführt werden. Es besteht zudem eine Testpflicht für die MitarbeiterInnen.
Inzidenzwert: 129,8 [Stand 26.03.2021]
Körpernahe Dienstleistungen dürfen wieder durchgeführt werden. Ein tagesaktueller Test der KundInnen ist notwendig, wenn bei der Behandlung die medizinische Maske abgelegt wird.
Liegt der Inzidenzwert drei Tage hintereinander im jeweiligen Landkreis über 100, müssen Fußpflegeinstitute wieder schließen.
Inzidenzwert: 116,6 [Stand 26.03.2021]
Körpernahe Dienstleistungen dürfen wieder durchgeführt werden. Es wird ein Testkonzept erstellt, welches ab 01.04.2021 vorgesehen ist..
Inzidenzwert: 108,4 [Stand 26.03.2021]
Körpernahe Dienstleistungen dürfen wieder durchgeführt werden. Ein tagesaktueller Test der KundInnen ist notwendig, wenn bei der Behandlung die medizinische Maske abgelegt wird.
Inzidenzwert: 95,3 [Stand 26.03.2021]
Körpernahe Dienstleistungen dürfen mit tagesaktuellem Test der KundInnen durchgeführt werden.
Inzidenzwert: 98,1 [Stand 26.03.2021]
Körpernahe Dienstleistungen dürfen mit tagesaktuellem Test der KundInnen durchgeführt werden. Es besteht zudem eine Testpflicht für die MitarbeiterInnen.
Inzidenzwert: 119,1 [Stand 26.03.2021]
Körpernahe Dienstleistungen dürfen mit tagesaktuellem Test der KundInnen durchgeführt werden. Es besteht zudem eine Testpflicht für die MitarbeiterInnen.
Liegt der Inzidenzwert drei Tage hintereinander im jeweiligen Landkreis über 100, müssen Fußpflegeinstitute wieder schließen.
Inzidenzwert: 93,7 [Stand 26.03.2021]
Körpernahe Dienstleistungen dürfen mit tagesaktuellem Test der KundInnen durchgeführt werden.
Inzidenzwert: 61,1 [Stand 26.03.2021]
Körpernahe Dienstleistungen dürfen mit tagesaktuellem Test der KundInnen durchgeführt werden.
Inzidenzwert: 169,1 [Stand 26.03.2021]
Körpernahe Dienstleistungen dürfen mit tagesaktuellem Test der KundInnen durchgeführt werden.
Liegt der Inzidenzwert drei Tage hintereinander im jeweiligen Landkreis über 100, müssen Fußpflegeinstitute wieder schließen.
Inzidenzwert: 134,8 [Stand 26.03.2021]
Körpernahe Dienstleistungen dürfen wieder durchgeführt werden. Es besteht keine Testpflicht.
Inzidenzwert: 62,4 [Stand 26.03.2021]
Körpernahe Dienstleistungen dürfen mit tagesaktuellem Test der KundInnen durchgeführt werden.
Liegt der Inzidenzwert drei Tage hintereinander im jeweiligen Landkreis über 100, müssen Fußpflegeinstitute wieder schließen.
Inzidenzwert: 221,5 [Stand 26.03.2021]
Körpernahe Dienstleistungen dürfen mit tagesaktuellem Test der KundInnen durchgeführt werden.
Liegt der Inzidenzwert drei Tage hintereinander im jeweiligen Landkreis über 100, müssen Fußpflegeinstitute wieder schließen.