Lockdown-Update: Wann und wo öffnet Fußpflege & Co?

Corona bremst das private und berufliche Leben seit gut einem Jahr aus. Die gesamte Fußpflegebranche wünscht sich sehnlichst die Öffnung der Institute, um mit schon existierenden Hygienekonzepten körpernahe Dienstleistungen auch in Zeiten von Covid-19 durchzuführen. Zum Wohle der Kunden und für die eigene Existenz.

Am 03. März 2021 kam es wieder zu einem weiteren Corona-Gipfel von Bund und Ländern, indem neue Regelungen und weitere Lockerungen diskutiert wurden. Ein Fazit des Gipfels ist es, dass der bestehende Lockdown erstmal weiter bis zum 28. März 2021 läuft, da die zunächst sinkenden Corona-Fallzahlen in Deutschland wieder leicht ansteigen. Zudem wurde die Entscheidung vom Februar körpernahe Dienstleistungen wie Fußpflege oder Kosmetikbehandlungen erst ab einem Inzidenzwert von 35 (der in den wenigsten Regionen bisher erreicht werden konnte) zu öffnen, gekippt.

Ab heute, den 08.03.2021, werden bundesweit auch für körpernahe Dienstleistungen Öffnungsschritte eingeleitet. Für die Fußpflegebranche bedeutet dies überraschend ab 08. März eine inzidenz-unabhängige Öffnung mit Nachweis eines tagesaktuellen Corona-Tests. Sollte die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 sein, wird eine "Notbremse" gezogen und es gilt dann wieder der derzeitige harte Lockdown.

Alle Öffnungen und kosmetische Behandlungen müssen natürlich entsprechend eines strengen Hygienekonzepte und Arbeitsschutzmaßnahmen durchgeführt werden.

In der nachfolgenden Übersicht halten wir Sie darüber informiert, wo welche Institute wann die Türen wieder öffnen dürfen: