§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
Widerrufsbelehrung
Verbraucher können ihre
Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, e-Mail) oder
- wenn ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt
nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs
oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
SÜDA GmbH & Co. KG
Durlacher Allee 109
76137
Karlsruhe
Telefax 0721/82 44 92 - 311
e-Mail: info@sueda.de
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls
gezogene Nutzungen herauszugeben. Können die empfangenen Leistungen vom Verbraucher ganz oder teilweise nicht oder nur
in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, muss dieser insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der
Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung
- wie dem Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen
kann der Verbraucher die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache
entstandenen Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt,
was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind ab einem Verkaufspreis von 40,00 EUR auf unsere Kosten
und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei dem Verbraucher abgeholt. Verpflichtungen
zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Verbraucher
mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für den Verwender mit deren Empfang.
1. Definitionen
Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche
oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird,
die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit
handeln.
Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Unternehmer als auch Verbraucher.
Verwender im Sinne der Geschäftsbedingungen ist die SÜDA GmbH & Co. KG, Durlacher Allee 109, 76137 Karlsruhe.
2. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen
zwischen Verwender und Kunden in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Sie finden Anwendung auf alle im Zusammenhang hiermit gemachten
Angaben in Broschüren, Preislisten, Werbeanzeigen u.s.w.. Dies gilt unabhängig davon, ob die Angaben mündlich,
schriftlich, per Telefax oder per Internet erfolgt sind.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende
Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird
seitens des Verwenders ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
4. Der Verwender ist berechtigt, diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
§ 2 Vertragsschluss
1. Angebote des Verwenders sind vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Vereinbarung freibleibend. Technische
Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und / oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Der Verwender
ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei ihm anzunehmen.
Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
3. Der
Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer des Verwenders.
Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verwender zu vertreten ist. Der Kunde wird über die
Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine eventuelle Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
4. Änderungen eines abgeschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform. Eine Aufhebung dieser Schriftformklausel
kann nur schriftlich erfolgen.
5. § 454 BGB und § 455 BGB finden keine Anwendung.
§
3 Eigentumsvorbehalt
1. Der Verwender behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen
Begleichung aller Forderungen aus einer Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich
zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde dies auf eigene Kosten regelmäßig
durchzuführen. Ebenso verpflichtet sich der Kunde, jeden Wechsel des Wohn- bzw. Geschäftssitzes dem Verwender mitzuteilen.
3. Übersteigt der Wert der für den Verwender bestehenden Sicherheiten dessen Forderungen um insgesamt mehr
als 20 %, ist dieser auf Verlangen des Kunden in Höhe des übersteigenden Wertes zur Freigabe von Sicherheiten bis
zur Grenze von 120 % der noch offenen Forderungen nach Wahl des Kunden verpflichtet.
4. Der Kunde verpflichtet
sich, dem Verwender einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen
oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.
5. Der Verwender ist berechtigt, bei vertragswidrigem
Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 4 dieser Bestimmung, vom
Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
6. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen
Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt bereits jetzt an den Verwender alle Forderungen in Höhe des
Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Der Verwender nimmt die
Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Verwender behält
sich das Recht vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
Ist der Unternehmer mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise
in Verzug, stellt er die Zahlung ein oder ist über dessen Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
beantragt, so ist dieser nicht mehr berechtigt, über die Vorbehaltsware zu verfügen. Der Verwender ist dann berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder die dem Kunden erteilte Befugnis zur Einziehung
der Forderungen aus Weiterveräußerungen zu widerrufen sowie Auskunft über die Empfänger der Vorbehaltswaren
zu verlangen und diesen die Abtretung der entsprechenden Forderung anzuzeigen sowie die Forderung selbst einzuziehen. Der
Verwender ist berechtigt, die etwaig zurückerlangte Vorbehaltsware nach bestem Ermessen freihändig zu verwerten.
Im Falle einer Weiterverarbeitung bleibt der Verwender Hersteller im Sinne von § 950 BGB.
7. Weder die Geltendmachung
des Eigentumsvorbehaltes noch die Pfändung des Liefergegenstandes durch den Verwender gelten als Rücktritt vom Vertrag.
§ 4 Vergütung
1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Gegenüber
Verbrauchern ist im Kaufpreis die Umsatzsteuer enthalten. Im Übrigen beinhaltet der angegebene Produkt- (Netto) Preis
keine Versand- oder Versicherungskosten sowie Spesen und Steuern; diese Kosten werden gesondert gerechnet.
2. Der
Verwender behält sich das Recht vor, Preise im Falle der Änderung von Wechselkursen, Zöllen, Steuern, Fracht-
und Versicherungskosten oder Einstandskosten mit Wirkung für zukünftige Geschäfte entsprechend anzupassen.
3. Bei Verträgen mit Unternehmern ist der Verwender berechtigt, die Preise auch nach Vertragsschluss zu ändern,
falls sich die für die Preisbildung maßgeblichen Kostenfaktoren nachweislich geändert haben oder der Lieferant
des Verwenders nachweislich die Preise erhöht hat.
4. Wenn nichts anderes vereinbart ist, gelten jeweils die
Preise gemäß gültiger Preisliste des Verwenders am Tage der Lieferung (Listenpreis).
5. Durch den
Kaufvertrag ist der Kunde verpflichtet, dem Verwender den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Verweigert der Kunde aus einem vom Verwender nicht zu vertretenden Anlass die Abnahme vor Lieferung oder tritt er vor Lieferung
unberechtigt vom Vertrag zurück, so hat er, falls der Verwender nicht auf Vertragserfüllung besteht, 25% des vereinbarten
Brutto-Kaufpreises als Entschädigung für entstandene Kisten und entgangenem Gewinn zu zahlen, sofern der Kunde nicht
nachweist, dass dem Verwender ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.
Dem Verwender bleibt das Recht vorbehalten, statt Vertragserfüllung oder Pauschale Ersatz des konkret entstandenen Schadens
zu fordern.
§ 5 Zahlungsbedingungen
1. Soweit nicht anderweitige Vereinbarungen
getroffen wurden, sind der Kaufpreis sowie sonstige Vergütungen, Preise für Nebenleistungen und verauslagte Kosten
mit Übergabe des Kaufgegenstandes zur Zahlung fällig.
2. Der Kunde kann den Kaufpreis per Nachnahme,
Rechnung oder Kreditkarte leisten. Der Verwender ist nicht verpflichtet, Schecks und Wechsel anzunehmen. Wenn diese angenommen
werden, gilt dies nur als Leistung erfüllungshalber. Ein Skontoabzug durch den Kunden ist nur bei vollständigem
und fristgerechtem Zahlungseingang beim Verwender gestattet.
3. Der Verwender behält sich das Recht vor, im
Falle des Zahlungsverzuges des Kunden Lieferungen und / oder Serviceleistungen bis zur vollständigen Bezahlung etwaiger
offener Forderungen zurückzubehalten, Verzugszinsen sowie den Ersatz weiterer, dem Verwender infolge des Verzuges entstandener
Schäden zu verlangen.
4. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch
auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber dem Verwender mit
Gegenforderungen aufzurechnen, sofern die Gegenforderungen nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
6. Hat der Kunde den Verwender bei Auftragserteilung über seine Kreditwürdigkeit getäuscht bzw. fehlte
diese, und ist dieser Umstand für den Verwender nicht erkennbar gewesen, so kann der Verwender ohne Nachfrist vom Vertrag
zurücktreten. Treten solche Umstände nach Auftragserteilung ein, so ist der Verwender zu weiteren Leistungen nur
gegen eine angemessene Abschlagszahlung verpflichtet. Gegenüber Unternehmern ist der Verwender zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt.
7. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld mit einem Zinssatz von 5 Prozentpunkten
über dem aktuellen Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld mit 8 Prozentpunkten
über dem Basiszins zu verzinsen.
§ 6 Lieferung
1. Lieferzeiten sind nur
ungefähr vereinbart. Vereinbarte Lieferfristen beginnen erst zu laufen, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten erfüllt
hat.
2. Der Verwender ist zur Teillieferung berechtigt. In der Auftragsbestätigung ist der Ort, an den zu
liefern ist, angegeben. Die Ware wird in handelsüblicher und für den normalen Versand geeigneter Verpackung geliefert.
Im Falle des Annahmeverzugs trägt der Kunde alle hiermit verbundenen Kosten, insbesondere Lager- und Arbeitszeitkosten.
3. Mangels entgegenstehender Vereinbarung behält sich der Verwender die Wahl des Transportweges und -mittels
vor. Alle Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Lager sowie auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Kunde trägt auch
das Transportrisiko, wenn die Versandkosten ausnahmsweise vom Verwender getragen werden.
§ 7
Gewährleistung
1. Ist der Kunde Unternehmer, erfüllt der Verwender nach seiner Wahl wegen Mängeln
an der Ware durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Zeit nach. Alle Artikel und Produkte, welche in einer
Rechnung/Auftragsbestätigung mit einem Einzelpreis gesondert aufgeführt sind, gelten als eigenständige Sache,
auf die etwaige Gewährleistungsrechte gesondert Anwendung finden.
2. Schlägt die Nacherfüllung fehl,
kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages
verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht
dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
3. Der Kunde muss dem Verwender offensichtliche Mängel unverzüglich,
spätestens aber innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware, schriftlich anzeigen; andernfalls ist die
Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel
selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
4. Bei Beanstandungen, bei denen sich nach Prüfung kein vom Verwender zu vertretender Mangel ergibt, oder solchen,
die auf Bedienungsfehlern oder unsachgemäßer Behandlung des Kunden beruhen, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche
Kosten des Verwenders, die aufgrund der Überprüfung der behaupteten Mängel entstanden sind, zu erstatten.
5. Will der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom
Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Will der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung
Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die
Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn der Verwender die Vertragsverletzung arglistig
verursacht hat.
6. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware. Handelt es sich bei
den Liefergegenständen um gebrauchte Waren und werden diese ausdrücklich als gebrauchte Gegenstände veräußert,
so wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Der Verwender haftet nicht für typischerweise zu erwartende Abnutzungserscheinungen
bzw. Verschleiß oder sonstige aufgrund des Alters zu erwartende Fehlfunktionen bzw. Einschränkungen der Gebrauchstauglichkeit.
Ein Anspruch auf Nachlieferung wird ausgeschlossen
7. Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware
grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen,
Waren- und Anschauungsmuster oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe
der Ware dar.
8. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch den Verwender nicht. Herstellergarantien
bleiben hiervon unberührt.
§ 8 Haftungsbeschränkungen
1.1 Bei leichter
Fahrlässigkeit haftet der Verwender nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden
und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche
Haftung des Verwenders auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle
des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen bzw. gesetzlichen Vertreters des Verwenders gilt.
1.2 Soweit vertragswesentliche
Pflichten nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt werden, ist die Haftung des Verwenders für eingetretene
Schäden (auch mittelbare Schäden) auf die bei Vertragsschluß typischen, vorhersehbaren durchschnittlichen Schäden
und der Höhe nach auf den Auftragswert pro Schadensfall und Serie zusammenhängender Schäden beschränkt.
Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche, unabhängig vom Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, insbesondere der Ersatz
mittelbarer Schäden wie beispielsweise entgangener Gewinn.
1.3 Eine Haftung ist insoweit ausgeschlossen, als
der eingetretene Schaden durch Vornahme zumutbarer schadensmindernder Maßnahmen durch den Kunden hätte verhindert
werden können.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus
Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei dem Verwender zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden
oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren
nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn dem Verwender Arglist nachgewiesen wird.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des
UN-Kaufrechts sowie sonstiges internationales Recht finden keine Anwendung.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verwenders. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt sind. Der Verwender behält sich das Recht vor, am Hauptsitz des Kunden zu klagen. Erfüllungsort ist
der Sitz der Verwenderin in Karlsruhe.
3. Kundendaten unterliegen im Rahmen der Auftragsabwicklung der elektronischen
Datenverarbeitung. Der Verwender wird bei Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beachten.
4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher
Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
SÜDA GmbH & Co. KG
Durlacher
Allee 109
D-76137 Karlsruhe
Germany